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Checkpoints für die JDAV-Gruppenarbeit

Im Herbst 2021

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Seit einiger Zeit ist Jugendarbeit in Präsenz wieder möglich. Aufgrund der steigenden Hospitalisierungszahlen im Herbst 2021 haben sich die Corona-Maßnahmen wieder verschärft. Je nach Vorgaben der Länder und auch lokaler Behörden können neben den  allgemeinen AHA-L Regelungen weitere Zugangsregelungen gelten, angefangen von 3G ("G-enesen", "G-eimpft", "G-etestet", über 3G+ ("G-eimpft, G-enesen, G-etestet nur mit PCR-Test") und 2G ("G-eimpft und G-enesen") bis zu 2G+ ("G-eimpfte und G-enesene g-estestet"). Für die Durchführung der JDAV-Gruppenarbeit wollen wir euch mit einigen Hinweisen unterstützen. Eine Abwägung, ob und wie Jugendarbeit stattfinden kann, ist aber von jeder Sektion eigenständig zu treffen, auch unabhängig von den Mindestanforderungen der Sicherheitsbehörden. Checkt unbedingt ab, welche Regelungen in eurem Bundesland und auch vor Ort gelten und wie sich das auf eure Aktivitäten auswirkt!   Neben diesen Informationen hier, die speziell die JDAV-Arbeit betreffen, gibt es im DAVintern weitere Informationen und Materialien rund um die Sektionsarbeit in Coronazeiten. 

Regelungen für die Jugendarbeit

Aktueller Bund-Länder-Beschluss

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Am 10.08.2021 wurde ein neuer Bund-Länder-Beschluss zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie gefasst. Die Maßnahmen der 3G-Regel ("G-enesen", "G-eimpft", "G-etestet") sowie die allgemeinen AHA-L-Regeln bleiben weiterhin die wichtigsten Instrumente gegen die Ausbereitung des Virus. Weiter wurde eine allgemeine Hospitalisierungsampel vereinbart, die je nach Farbe zu weiteren Einschränkungen führen kann. 

Umsetzung von digitalen Veranstaltungen

Ideen und Vorschläge

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Auch im Frühjahr des Jahres 2021 werden uns persönliche Präsenztreffen in großen Gruppen vorerst nicht möglich sein. Die beiden Dokumente im Downloadbereich unten bieten euch einen Überblick über mögliche Onlinetools für die Umsetzung von digitalen Veranstaltungen und digitaler Zusammenarbeit sowie die Gestaltung von digitalen Gruppentreffen in Zeiten der Corona-Pandemie und gegebenenfalls auch darüber hinaus.   Bitte prüft, ob es schon Zugänge in eurer Sektion gibt. Haltet diesbezüglich und bevor ihr euch neue (kostenpflichtige) Tools anschafft Rücksprache mit eurer*m Jugendreferent*in über entstehende Kosten, Laufzeiten und Nutzungsrechte.   Ergänzungen zu diesen Zusammenstellungen könnt ihr uns gerne an jdav[Klammeraffe]alpenverein[Punkt]de schicken. 

Corona und die JDAV

Knotenpunkt-Artikel von Pia Weilbach

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Im Knotenpunkt 5-2020, der Mitte September erschienen ist, haben wir einen Blick auf den Sommer geworfen und verschiedene JDAVler*innen gefragt, was Corona mit ihnen gemacht hat. Besonders haben wir sie nach ihren Erfahrungen in Bezug auf die ausgebremste Jugendarbeit gefragt. Jetzt ist es leider wieder soweit. In den kommenden Wochen gibt es wieder Einschränkungen, die auch die Jugendgruppenarbeit betreffen. Wie schade, wo doch erst alles wieder so gut angelaufen ist. Welche Regelungen genau auf euch zutreffen, müsst ihr in den Verordnungen eures Bundeslandes nachschauen. Nach wie vor gelten strenge Hygiene- und Schutzkonzepte.  Klickt euch rein in den Knotenpunkt und schaut selbst, welche positiven Aspekte der befragten JDAVler*innen euch über die anstehenen Wochen motivieren. Bleibt gesund! Panorama-5-2020-JDAV-Knotenpunkt [6,1 MB]  

Jugendvollversammlungen in Corona-Zeiten

Was geht und wie?

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Dass Corona vor der Jugendarbeit in der JDAV nicht Halt macht, wissen wir alle. Einige Sektionsjugenden konnten deshalb in 2020 keine Jugendvollversammlung durchführen. Die Pandemie-Entwicklungen in 2021 boten auch nicht die besten Voraussetzungen für eine Durchführung als Präsenzveranstaltung. Dieser Artikel und auch die anderen Artikel rund um "Jugendarbeit während Corona" werden so gut es geht aktuell gehalten.   Da stellen sich u.a. folgende Fragen: Kann eine Jugendvollversammlung auch digital statt finden? Kann die Jugendvollversammlung ausfallen, obwohl in der Mustersektionsjugendordnung die verpflichtende jährliche Durchfühung verankert ist? Was passiert, wenn die JVV nicht stattfinden kann?  

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