Teilnahme der Delegierten der Sektionen
Bezirks-/ Landes- und Bundesjugendversammlungen
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Seit 1. Januar 2023 gelten eine neue Bundesjugendordnung und eine neue Mustersektionsjugendordnung.
In den Ordnungen ist unter anderem geregelt, wer bei (Bezirks-,) Landes- und Bundesjugendversammlungen teilnahme- und stimmberechtigt ist und wie die Delegierten für die Jugendversammlungen gewählt werden.
Delegierte für die (Bezirks-), Landes- und Bundesjugendversammlung sind der*die Jugendreferent*in und die weiteren durch die jeweilige Jugendvollversammlung der Sektion gewählten Delegierten. Die weiteren Delegierten können aus den Mitgliedern der Sektionsjugend gewählt werden. Das sind alle Sektionsmitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, alle Jugendleiter*innen der Sektion mit gültiger JL-Marke, der*die Jugendreferent*in (alternativ: die Jugendreferent*innen) sowie alle Mitglieder des Jugendausschusses der Sektion.