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Ansprechpersonen in JDAV und DAV

für Prävention sexualisierter Gewalt oder verzwickte Situationen

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Egal ob in der Sektion, in der Kletterhalle, der Jugendgruppe, im Training oder auf der Hütte – in verzwickten Situationen, Verdachtsfällen und bei Fragen rund ums Thema sexualisierte Gewalt oder Fragen zur Kindeswohlgefährdung kannst du dich an die innerverbandlichen Ansprechpersonen wenden.   Weiter unten auf dieser Seite findest du auch Links zu externen Beratungsstellen, wenn du dich dort hinwenden möchtest. 

Allgemeine Informationen zum Thema

Prävention sexualisierter Gewalt

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Insbesondere Kinder und Jugendliche, die in Vereinen aktiv sind, bedürfen eines besonderen Schutzes. Das Wohl dieser Kinder und Jugendlichen zu schützen und ihre geistige und seelische Entwicklung zu fördern, muss oberstes Ziel der Vereinsaktivitäten sein.   

Vorgehen im Verdachtsfall

Prävention sexualisierter Gewalt

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Unbedingt ruhig bleiben! Informiere niemals sofort die Familie des potentiellen Opfers und erst recht nicht die verdächtigte Person. Gehe mit allen Informationen vertraulich um. Nimm die Situation ernst und suche ein Gespräch mit der betroffenen Person. Dazu reicht es meist, zum Aussprechen zu ermuntern, zuzuhören und Empathie zu zeigen. Verwende keine Suggestivfragen („Es ist doch bestimmt so, dass…“) und bewerte nicht. Keine Versprechungen. Sage nur zu, was dir auch wirklich möglich ist. Halte nach dem Gespräch Situation und Aussagen schriftlich fest (Ort, Datum, Zeit, …). Tu nichts über den Kopf der betroffenen Person hinweg und unternimm nichts, wodurch sie sich bestraft oder beschämt fühlt. Achte auf deine eigenen Grenzen und teile der betroffenen Person mit, dass du dir selbst Unterstützung holst. Kontaktiere eine der unten genannten Ansprechpersonen oder eine externe Beratungsstelle. Bei akuter körperlicher Gewalt / Vergewaltigung MUSST du Notarzt und ggf. die Polizei informieren, aber nur dann!  

Sektionsworkshops - Prävention sexualisierter Gewalt

Infos und Anmeldung

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Vor allem in der Sektionsarbeit spielt das Thema PsG eine wichtige Rolle. Du weißt nicht wie du dieses Thema in deiner Sektion umgehen sollst? Dann nutze unser Angebot und lass einen Workshop direkt bei euch vor Ort stattfinden! In diesem Workshop werden generelle Informationen zum Thema geliefert, der Blick geschärft und Zahlen und Fakten verglichen, sowie Fokus auf mögliche Täter*innen-Strategien gesetzt. Es soll informiert, sensibilisiert und für die Zukunft gestärkt werden. 

Broschüre: Sexualisierte Gewalt: Nicht mit mir!

Zum Download und zur kostenfreien Bestellung

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Neue Broschüre mit Hintergrundinformationen, Tipps zur Prävention und verbandsinternen Ansprechpersonen ***NEU: Aktualisierte Auflage 2021***   Die (J)DAV-Broschüre "Sexualisierte Gewalt - nicht mit mir!" gibt es nachfolgend zum Download. Außerdem ist die Broschüre für Sektionen im Sektionenshop der Bundesgeschäftsstelle kostenlos bestellbar.     

Methodische Tipps für die Gruppenarbeit

Prävention sexualisierter Gewalt

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Hier findest du Vorschläge, die du nutzen kannst, um die Persönlichkeit deiner Gruppenmitglieder zu stärken und sie für kritische Situationen zu sensibilisieren.  Nicht jede Übung eignet sich für jede Gruppe. Such dir aus, was zu deiner Gruppe passt. Falls du dir unsicher bist, hol dir Unterstützung von einer vertrauten Person.  

Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis (eFz)

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Hier gibt's Tipps und Hintergrundinformationen für die Sektionen! Nach dem Bundeskinderschutzgesetz sollen Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Personen, die bereits im Bereich des Sexualstrafrechts verurteilt worden sind, erneut in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen.    Die Arbeitsgruppe "Prävention sexualisierter Gewalt" des Deutschen Alpenvereins und der Jugend des Deutschen Alpenvereins hat zu diesem Thema eine Handlungsempfehlung für die DAV Sektionen erarbeitet. Darin wird die Empfehlung ausgesprochen, von allen Ehrenamtlichen, die in der Sektion mit Kindern und minderjährigen Jugendlichen zu tun haben, ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen zu lassen. 

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