Meldung der Delegierten der Sektionen
Bezirks-/ Landes- und Bundesjugendleitertag
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Die Umsetzung der Mustersektionsjugendordnung ist seit 2019 verpflichtend!
In der Mustersektionsjugendordnung ist unter anderem geregelt, dass Jugendleiter*innen nur noch bei Bezirks-/ Landes- und Bundesjugendleitertag teilnahme- und stimmberechtigt sind, die eine gültige Jahresmarke haben UND von ihrer Jugendvollversammlung als Delegierte gewählt wurden.
Was ist zu tun?
Bitte beachtet unbedingt die genannten Fristen für den jeweiligen Jugendleitertag!!
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