jdav-logo-template

Regelungen für die Jugendarbeit

Aktueller Bund-Länder-Beschluss

Am 10.08.2021 wurde ein neuer Bund-Länder-Beschluss zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie gefasst. Die Maßnahmen der 3G-Regel ("G-enesen", "G-eimpft", "G-etestet") sowie die allgemeinen AHA-L-Regeln bleiben weiterhin die wichtigsten Instrumente gegen die Ausbereitung des Virus. Weiter wurde eine allgemeine Hospitalisierungsampel vereinbart, die je nach Farbe zu weiteren Einschränkungen führen kann.

 

Das ist aktuell geregelt

Bund und Länder haben sich auf die 3G-Regel für den Zugang zu Veranstaltungen unabhängig vom Inzidenzwert geeinigt. Bei einer 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner*innen über 35 sind weitere Einschränkungen möglich, z.B. bei längeren Veranstaltungen werden in bestimmten Zeitfenstern zusätzliche Tests notwendig.
Zudem wurde eine Hospitalisierungsinzidenz vereinbart: Diese gibt die Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen stationär zur Behandlung aufgenommenen Covid-19-Patienten je 100.000 Einwohner*innen wieder. Die Bundesländer können bei einer Zunahme der Krankenhauseinweisungen über bestimmte Werte weitere Maßnahmen wie z.B. eine 2G-Regelung einführen oder auch eine Verschärfung beim Maskentragen (z.B. FFP2-Masken anstatt medizinischer Masken) sowie PCR-Tests als einzig zugelassene Zugangstests.
Die geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen der Bundesländer legen also weiterhin den genauen Rahmen für die Umsetzung der Regeln vor Ort fest.

 

Was bedeuten die neuen Regeln für die Jugendarbeit?

Regionale Unterschiede hinsichtlich der Möglichkeiten für die Jugendarbeit in Präsenz gelten also weiterhin. Es lässt sich daher nicht allgemein beantworten, was die neuen Regeln und Einschränkungen dafür in jeder Sektion oder jedem Landesverband bedeuten. Deshalb checkt unbedingt ab, welche Regelungen in eurem Bundesland gelten und ob eure Arbeit bestimmten Einschränkungen unterworfen ist!

 

Diesbezüglich sollten sich Entscheidungen an der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes und der aktuellen Hospitalisierungsinzidenz der Bundesländer orientieren. Für die Jugendarbeit sind vor allem die Regeln in den Bereichen "außerschulische Bildungsarbeit" und "Sport" zu beachten. In der Regel erläutern die Jugendringe und die Sportjugenden der Länder recht gut, was hier möglich ist. Außerdem sollte ein gemeinsames Vorgehen mit den Verantwortlichen in der Sektion besprochen werden. Da sich die Regeln an der Hospitailisierungsinzidenz in der Region orientieren, sind kurzfristige Änderungen möglich. Die Lage kann sich auch nach weiteren Beratungen und Beschlüssen wieder verändern.

 

Weitere Informationen findet ihr auf unserer Website unter Jugendarbeit während Corona und in DAVintern.