Unter 18 alleine auf Hütten?
Infos für alleinreisende Jugendliche
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Wer noch unter 18 Jahre alt ist, ist noch minderjährig.
Aber muss man überhaupt volljährig sein, um auf einer Alpenvereinshütte übernachten zu können?
Nein, muss man nicht. Eine Übernachtung auf den Alpenvereinshütten ist als Minderjährige/r möglich. Allerding empfehlen wir euch ein paar Dinge zu beachten.
Fact: In Deutschland gibt es zu diesem Thema keine gesetzlichen Vorgaben. Wenn ihr ins Ausland reist, checkt bitte dort die Bestimmungen.
Faustregel: Ab etwa 14 Jahren können Kinder und Jugendlichen ohne Aufsichtsperson allein oder mit anderen Jugendlichen verreisen. Trotzdem braucht ihr die Einwilligung eurer Eltern, da sie nach wie vor die Aufsichtspflicht für euch haben und zur Verantwortung gezogen werden, wenn euch unterwegs etwas passiert.
Nehmt deshalb unbedingt euren Pass oder euren Personalausweis, eine sog. Reisevollmacht der Eltern und eine Fotokopie des Personalausweises eurer Eltern mit.
Bevor ihr auf die Hütte geht, reserviert euch einen Schlafplatz. Dabei könnt ihr euch beim Hüttenwirt als Jugendliche ankündigen.