jdavLogo Bundesverband RGB

Was ist erlaubt

...wenn ich draußen schlafen möchte?

Rechtliche Situation

Dieser Abschnitt soll die Rechtslage bezüglich dem Schlafen draußen/Biwakieren erklären und eine praktische Handlungsempfehlung geben. Die Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf die Rechtslage in Bayern, lassen sich aber bei Berücksichtigung der lokalen Bestimmungen auf das ganze Bundesgebiet und eingeschränkt auch auf andere Staaten übertragen.

 

Das Naturschutzrecht sieht für jede*n ein freies Betretungsrecht der Natur zu Erholungszwecken vor. Dieses Recht umfasst aber nicht das Übernachten im Freien oder Biwakieren. Aus diesem Grund muss immer, auch in alpinen Gebieten, der*die Grundstückseigentümer*in einer Übernachtung auf seinem*ihrem Grund zustimmen. Dafür muss diese*r aber erst einmal bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landratsamt ermittelt werden.

Ist diese*r einverstanden, so müssen gegebenenfalls noch Schutzgebietsbestimmungen berücksichtigt werden. Die höchsten Schutzklassen in Deutschland bilden neben den Nationalparks die Naturschutzgebiete. Diese sind in den Alpenvereinskarten eingezeichnet. Die jeweiligen Verordnungen werden vom zuständigen Regierungsbezirk erlassen und sind im Internet einsehbar. Außer den Naturschutzgebieten gibt es im alpinen Raum noch Landschaftsschutzgebiete. Diese sind nicht in den DAV-Karten eingezeichnet und können nur online, z.B. im Bayernatlas, eingesehen werden. Die entsprechenden Verordnungen werden von den jeweiligen Landkreisen erlassen und sind lokal sehr unterschiedlich. Um die Regelungen bzgl. Biwakieren herauszufinden, muss man die Verordnung für das jeweilige Gebiet beim Landratsamt anfordern.
Beim geplanten Biwak hat man normalerweise Schlafsack, Isomatte und vielleicht noch ein Tarp dabei. Da in manchen Verordnungen das Zelten explizit verboten ist, das Biwakieren aber nicht genannt wird, empfiehlt sich ein genereller Verzicht auf Zelte. Eine Ausnahme bildet freilich das „alpine Notbiwak“. Dies ist wohl immer zulässig, wenn das Biwak zum Schutz von Leib und Leben (z.B. weil der Abstieg bei Dunkelheit zu gefährlich ist) erforderlich wird.


In der Praxis zeigen sich folgende Schwierigkeiten:
Um den*die Grundstücksbesitzer*in und den Schutzstatus herauszufinden und Genehmigungen beim Landratsamt einzuholen, sollte der genaue Platz für das geplante Biwak bereits Wochen oder Monate im Voraus bekannt sein. Dies ist in den meisten Fällen nicht möglich, da weder das Wetter noch die Verhältnisse oder die Leistungsfähigkeit der Gruppe zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Aus diesem Grund ist das beschriebene Verfahren für Jugendgruppen, welche eine einmalige Biwak-Aktion in den Bergen durchführen wollen, in der Regel nicht praktikabel.

 

Wir empfehlen daher folgendes Vorgehen:
Nationalparks und die in den DAV-Karten eingezeichneten Naturschutzgebiete sollten entweder ganz gemieden, oder die Bestimmungen der Schutzgebiete eingehalten werden. Ebenfalls eingezeichnete Wald-Wild-Schongebiete sollten in den angegebenen Zeiträumen gemieden werden.

Beim Umgang mit Grundstücksbesitzer*innen gibt es zwei Möglichkeiten: In landwirtschaftlich genutzten Bereichen, z.B. talnah oder im Bereich von Almen/Alpen, empfiehlt es sich die entsprechenden Personen vorher zu fragen. In hochalpinen, oder zum jeweiligen Zeitpunkt landwirtschaftlich nicht bewirtschafteten Gebieten kann darauf auch verzichtet werden.
Bei diesem Vorgehen sind ein vorbildliches und achtsames Verhalten sowie eine möglichst kleine Gruppengröße unbedingt notwendig!

 

Wir wollen mit dieser Empfehlung keinen „Freifahrtschein“ ausstellen! Verantwortliches Handeln muss Grundlage für die Anwendung dieser Empfehlung sein.


Denkt auch daran: Biwak soll kein Massenerlebnis werden! Lieber Plätze meiden, die von vielen genutzt werden. Genießt eure Naturerlebnisse lieber still und verbreitet die Ortswahl nicht über Soziale Medien.

 

Auf die richtige Platzwahl kommt es an

Aber wie treffe ich diese?

Mehr erfahren

Wind- und Wetterschutz

Ganz wichtig: Wetter im Auge behalten!

Mehr erfahren
Den Wetterbericht zu checken ist das A und O! Bei angesagtem Gewitter solltet ihr nicht draußen schlafen. Am einfachsten schützen euch die natürlichen Gegebenheiten. Unter Felsvorsprüngen oder Bäumen bleibt ihr eher trocken. Wände und Steigungen halten den Wind ab. Passt jedoch in Felsnähe immer auf Steinschlag und unter Bäumen auf abbrechende Äste auf! Ein Biwaksack schützt vor leichtem Regen. Durch eure Körpertemperatur bildet sich Kondensationsfeuchte im Biwaksack. Falls es das Wetter zulässt, ist es deswegen oft angenehmer auf den Biwaksack zu verzichten. Bei stärkerem Regen solltet ihr schnell anderen Schutz finden. Ein Tarp hält leichten Regen ab. Seitlicher Wind und feuchter Untergrund machen diesem jedoch mehr Probleme als einem Biwaksack.   

Hunger haben wir irgendwann alle

Gemeinsam die Verpflegung planen

Mehr erfahren
Vor einer Übernachtung unter freiem Himmel solltest du die Versorgung mit Essen und Trinken planen. Daran kann auch deine Gruppe gemeinsam arbeiten. Erstellt z.B. eine gemeinsame Einkaufsliste. So können alle ihre Wünsche äußern und im besten Fall wird an alle Unverträglichkeiten und Allergien gedacht. Auch die Einkäufe könnt ihr, sofern möglich, gemeinsam erledigen. Oder ihr verteilt die Einkäufe auf verschiedene Personen, damit sich alle beteiligen können und das Gemeinschaftsgefühl bereits im Vorfeld gestärkt wird.   Regional, saisonal, vegetarisch, vegan? Bezieht alle mit ein und fragt die Teilnehmer*innen: Was ist euch beim Essen wichtig? 

Toilettengang im Freien

Alles was du beachten musst

Mehr erfahren
Es empfiehlt sich Infos über das Thema Toilettengang vor Aktion draußen einzuholen und sie mit deiner Gruppe zu thematisieren. Gerade kleinere Kinder wissen eventuell nicht, wie man draußen auf's Klo geht. Ebenso solltet ihr mit allen Teilnehmer*innen die Entsorgung von Hygieneartikeln besprechen. Entsorgung von Klopapier und Hygieneartikeln beim Aufenthalt in der Natur bedeutet: Wieder mit nach Hause nehmen! Genauso wie euren restlicher Müll.   Für das größere Geschäft, ein möglichst flaches Loch graben und wieder mit dem natürlichen Bodenmaterial bedecken (in Oberflächennähe verrottet es schneller). Die Stelle sollte mindestens 50 Meter von Gewässern und von eurem Schlafplatz entfernt sein. Weitere Infos erhaltet ihr auf der Seite des DAV.