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Bundesjugendordnung

Eine kurze Beschreibung

Die Bundesjugendordnung (BJO) bildet die Basis der JDAV Arbeit auf allen Ebenen und ist Voraussetzung für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Sie regelt Aufgaben und Zuständigkeiten der JDAV auf Sektions-, Landes- und Bundesebene und damit auch den formalen Aufbau und die Gremienstruktur mit den jeweiligen Kompetenzen. Als Ordnung im Sinne der DAV Satzung muss sie neben der Bundesjugendversammlung auch durch die DAV Hauptversammlung beschlossen werden.

 

Überarbeitungen und gültige Fassung

Mit dem Beschluss eines offenen Delegiertensystems innerhalb der JDAV durch den außerordentlichen Bundesjugendleitertag 2020 ergab sich weiterer Änderungsbedarf in der BJO. Die neue Fassung wurde dann durch den Bundesjugendleitertag und die DAV Hauptversammlung 2021 verabschiedet. Sie trat am 01.01.2023 in Kraft.

 

Ordnungen mal 3, keine Diskriminierung und Klimaschutz

Beschlüsse des digitalen Bundesjugendleitertag 2021

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Auch der Bundesjugendleitertag 2021 fand erneut digital statt! Das Format waren die meisten bereits vom letzten Jahr gewohnt, auch wenn wir uns natürlich lieber in Präsenz getroffen hätten. Nichtsdestotrotz war es eine gelungene Veranstaltung mit Foren zu verschiedenen Themen, Platz für Austausch und digitale Vernetzung, "Tage draußen"-Film zum Streamen, Wahlen für die neue Bundesjugendleitung und natürlichen dem parlamentarischen Teil mit insgesamt fünf Beschlüssen. 

JDAV stärkt Partizipation und Mitbestimmung

Bundesjugendleitertag 2017

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Am 23. und 24. September kamen in Darmstadt rund 450 Jugendleiter*innen und Jugendreferent*innen sowie geladene Gäste zum Bundesjugendleitertag der JDAV zusammen. In ihrer Vollversammlung, die alle zwei Jahre stattfindet, haben die Teilnehmer*innen mit großem Engagement diskutiert, Beschlüsse gefasst und eine neue Bundesjugendleitung gewählt.