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Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis (eFz)

Handlungsempfehlungen für Sektionen

Nach dem Bundeskinderschutzgesetz sollen Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass Personen, die bereits im Bereich des Sexualstrafrechts verurteilt worden sind, erneut in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen. 

 

Die Arbeitsgruppe "Prävention sexualisierter Gewalt" des Deutschen Alpenvereins und der Jugend des Deutschen Alpenvereins hat zu diesem Thema eine Handlungsempfehlung für die DAV Sektionen erarbeitet. Darin wird die Empfehlung ausgesprochen, von allen Ehrenamtlichen, die in der Sektion mit Kindern und minderjährigen Jugendlichen zu tun haben, ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsichtnahme vorlegen zu lassen.

 

Ansprechpartnerin:

Andrea Scheu
Referentin für Projekte und Jugendpolitik
Tel.: 089/14003-650
E-Mail: andrea.scheu@alpenverein.de