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Jahresmarke für den Jugendleiter*innen-Ausweis

Diese Kriterien müssen erfüllt sein

JDAV Jugendleiter*innen sind alle Personen, die eine JDAV Jugendleiter*in-Grundausbildung oder eine Zusatzqualifiktion "Jugendtraining"/"Jugendarbeit" (verkürzte Jugendleiter*in-Grundausbildung für DAV Trainer*innen) erfolgreich absolviert haben. Im Anschluss wird auf Antrag ein Jugendleiter*in-Ausweis ausgestellt, auf dem eine Jahresmarke aufgeklebt ist.

 

Für aktive JDAV Jugendleiter*innen besteht eine jährliche Fortbildungspflicht. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist die Teilnahme an einem Aufbaumodul oder einer Fortbildung, egal ob zenral oder regional, erforderlich. Alle drei Jahre wird eine Schulung/ein Kurs aus dem DAV Ausbildungsprogramm anerkannt.

 

Aktiv bedeutet, dass der*die Jugendleiter*in sich regelmäßig in einer Sektionsjugend engagiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob er*sie eine wöchentliche Gruppenstunde leitet, eine Gruppenausfahrt betreut oder sich anderweitig aktiv einbringt.

 

 

Beantragung der Jahresmarke

Wer als Jugendleiter*in aktiv ist UND der Fortbildungspflicht nachgekommen ist, kann eine neue Jahresmarke erhalten. Die Entscheidung dazu trifft der*die zuständige Jugendreferent*in.

Der*Die Jugendreferent*in ist für die Markenbestellung verantwortlich. Er*Sie informiert seine*ihre Jugendleiter*innen über Termine und Prozedere. Termine und Prozedere können in den einzelnen JDAV Landesverbänden unterschiedlich sein. Bei Fragen wende dich an deine*n Jugendreferent*in.

 

Wichtig: Die Markenvergabe geht immer den Weg über die Sektion an den zuständigen JDAV Landesverband. Es werden keine Marken von der JDAV Bundesebene direkt an Jugendleiter*innen vergeben. Ausnahme ist die Neuausstellung des Ausweises nach bestandenen Grundausbildung. Hier ist direkt die aktuelle Jahresmarke aufgeklebt.