Was können und dürfen wir tun?
In letzter Zeit sind einige Fragen bei uns angekommen in Bezug auf den Umgang mit rechtsextremen Strömungen und was ihr als Sektionsjugend dagegen tun könnt. Einige dieser Fragen möchten wir nachfolgend beantworten. Bitte bedenkt, dass es sich hierbei nur um eine Auswahl von Fragen handelt, da nicht all eure Fragen verallgemeinernd beantwortet werden können und zum Teil im Einzelfall betrachtet werden müssen.
Viele von euch beschäftigt gerade die Frage: "Was können wir als Sektionsjugend gegen rechte Strömungen und das Erstarken des Rechtsextremismus tun?" Mit dieser Fragensammlung und den Antworten dazu wollen wir euch eine Hilfestellung dazu geben.
Als Argumentationshilfe kann euch auch die Position "Nie wieder ist jetzt - Klare Haltung für Menschenrechte und Demokratie" dienen, die die Haltung der JDAV gegen Rechtsextremismus klar macht.
1. Dürfen wir als Sektionsjugend eine Position gegen Rechtsextremismus und für Demokratie beschließen?
Ja, das dürft ihr. In unseren Grundsätzen und Bildungszielen (GBZ) heißt es „Kernaufgaben unserer Jugendarbeit sind unter anderem die Förderung von Mitwirkung, demokratischem Denken und Handeln und politische Bildung. Wir ermutigen zu sozialem und politischem Engagement.“ Als JDAV Bundesverband begrüßen wir es also, wenn ihr als Sektionsjugend eine entsprechende Position beschließt und somit unserer Haltung Nachdruck verleiht und sich die JDAV in der Sektion selbst mit dem Thema befasst. Demokratisches Handeln ist zudem im DAV-Leitbild verankert. Dort heißt es außerdem: „Wir leben und verteidigen Vielfalt, Akzeptanz und Offenheit.“
2. Dürfen wir uns als Sektionsjugend einem lokalen Bündnis anschließen, welches zu Demos für Demokratie aufruft?
Ja, das dürft ihr. Begründet ist dies durch unsere Grundsätze und Bildungsziele (siehe Frage 1), welche den Aufruf zu sozialem und politischem Engagement beinhaltet. Wichtig ist, dass deutlich wird, dass ihr als Sektionsjugend Teil des Bündnisses seid und entsprechend mit dem JDAV-Logo vertreten seid, nicht mit dem Logo des DAV bzw. der Sektion.
Wir empfehlen, den Vorstand eurer Sektion über den Beitritt zum Bündnis zu informieren.
2.1 Dürfen wir uns als Sektionsjugend einem lokalen Bündnis anschließen, welches zu Demos für Demokratie aufruft, auch wenn Parteijugenden oder Parteien Bündnispartnerinnen sind?
Hier gilt es genauer hinzuschauen. Sind die Parteijugenden/Parteien ebenfalls Bündnispartner oder haben sie das Bündnis initiiert? Bei Bündnissen, die von Parteijugenden/Parteien initiiert werden, empfehlen wir, nicht beizutreten. Dies ist mit unserer in der Satzung verankerten Parteineutralität zu begründen. Wenn Parteijugenden/Parteien ebenfalls Partner*in in einem Bündnis sind, kommt es auf das konkrete Bündnis an. Wir empfehlen, dies sehr kritisch zu prüfen, ob ihr als Sektionsjugend dort Bündnispartnerin werden wollt. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
2.2 Dürfen wir uns als Sektionsjugend einem lokalen Bündnis anschließen, welches zu Demos für Demokratie aufruft, auch wenn im Bündnis einzelne Parteien konkret als Gegner*innen genannt werden?
Parteipolitische Neutralität ist in unserer Satzung verankert und darüber hinaus auch gesetzliche Vorgabe für gemeinnützige Verbände/Vereine. Heißt: Der Anschluss an ein Bündnis, das sich zumindest auch konkret gegen eine Partei richtet, wird bzgl. der Gemeinnützigkeit Schwierigkeiten für die Sektion bedeuten und sollte dementsprechend nicht erfolgen. Das heißt aber nicht, dass wir uns als Verein/Verband nicht gesellschaftspolitisch äußern sollten. Das sehen wir durchaus als unsere Pflicht an und sollten wir tun.
3. Wer beschließt den Beitritt zu einem Bündnis?
Der Beitritt zu einem Bündnis muss mindestens vom Jugendausschuss beschlossen werden. Der*die Jugendreferent*in kann dies nicht alleine entscheiden. Ein Beschluss durch die Jugendvollversammlung ist auch denkbar.
4. Dürfen wir uns als Sektionsjugend gegen eine einzelne Partei bzw. deren Aussagen aussprechen?
Grundsätzlich raten wir davon ab sich pauschal gegen einzelne Parteien zu positionieren, da das Gemeinnützigkeitsrecht hier enge Grenzen vorgibt. Allerdings ist es durchaus erlaubt sich öffentlich für die in der Satzung und in den Grundsätzen und Bildungszielen genannten Werte von JDAV und DAV einzusetzen und zu positionieren. Dies beinhaltet auch eine kritische Auseinandersetzung mit Forderungen und Positionen von politischen Parteien. Wenn diese unseren zugrundeliegenden Werten widersprechen, ist es möglich gegen diese Inhalte Position zu beziehen. Dies sollte allerdings immer argumentativ hergeleitet werden.
Weitergehende Informationen zur o. g. Fragestellung findet ihr hier:
5. Die Sektion möchte uns finanzielle Mittel streichen, wenn wir uns für Demokratie einsetzen und auf Demos gehen. Darf die Sektion das?
Nein, die eigenständige Verwendung des Jugendetats ist in der Sektionsjugendordnung verankert. Diese wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und hat somit Gültigkeit. In der Sektionsjugendordnung ist geregelt, dass die Verwendung der Mittel des Jugendetats nicht der Satzung der Sektion zuwiderlaufen dürfen.
6. Was kann ich aktuell mit meiner Jugendgruppe machen? Gibt es Methoden für die Gruppenstunde, welches das Thema Demokratie und Recht thematisiert?
Hier soll mit der Zeit eine Methodensammlung entstehen, die wir laufend ergänzen. Du hast bereits gute Methoden mit deiner Jugendgruppe durchgeführt? Lass es uns wissen und schick uns die Methoden, damit wir sie ergänzen können, gerne an jdav@alpenverein.de.
Auch der DAV hat eine Positionierung gegen Rechtsextremismus veröffentlicht. Diese findet ihr im DAVintern.