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Jugendarbeit ist bedingt wieder möglich

Die Lage ist sehr unübersichtlich

25.05.2021, 13:30 Uhr

Ihr habt eine Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen in eurem Landkreis?

Dann lohnt es sich, zu prüfen, ob ihr mit euren Gruppen wieder an den Start gehen könnt.

 

Aber was gilt eigentlich gerade?

 

Jugendarbeit möglich abhängig von der Inzidenz

Bei einer Inzidenz von über 100 gilt in ganz Deutschland die Bundesnotbremse. Unter 100 sieht das Gesetz Öffnungen vor.

Die jeweiligen Bundesländer können aber nach wie vor strengere Regelungen als die Öffnungsperspektiven der Bundesnotbremse vorsehen. Somit kommt es weiterhin zu regionalen Unterschieden und eine Vor-Ort-Recherche der Möglichkeiten ist unumgänglich.

 

Eine Übersicht über die Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen und Städten findet ihr hier beim Robert-Koch-Institut.

 

Jugendarbeit möglich abhängig vom Angebot

In vielen Infektionsschutzverordnungen werden unterschiedliche Bereiche für die Öffnungen betrachtet, für die unterschiedliche Vorgaben gelten können. Je nachdem, was ihr mit eurer Jugendgruppe unternehmt, kann die Aktivität unter „außerschulische Bildung“ oder unter „Sport“ fallen.

 

Bitte prüft vor euren Unternehmungen, welche Öffnungsschritte am Veranstaltungsort bereits vorgenommen wurden und überlegt, welcher Art eure Unternehmung ist: Sport oder Bildung? Beachtet unbedingt die vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzvorschriften.

 

Übernachtungsmöglichkeiten in Bayern regional unterschiedlich

Plant ihr eine Ausfahrt mit Übernachtung? Ein Blick nach Bayern zeigt, wie verwirrend die Lage ist.

Zusätzlich zur Vorgabe „stabile Inzidenz von unter 100“ bleibt es die Entscheidung des einzelnen Landkreises oder der kreisfreien Stadt, ob touristische Übernachtungen wieder erlaubt und Jugendfahrten mit Übernachtungen wieder möglich werden. Das macht es auch für unseren Schulungs- und Kurs-Restart nicht einfacher.

Am 20. Mai hat der Bayerische Jugendring seine Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus aktualisiert, dort findet ihr die detaillierten Regelungen für Bayern.

 

Bitte prüft vorab unbedingt die Voraussetzungen in eurem Bundesland bzw. in dem Bundesland, wo ihr hin wollt!