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#wahlaltersenken

Beteiligung junger Menschen erweitern

2019 feiern wir in Deutschland unter anderem 100 Jahre Demokratie und 70 Jahre Grundgesetz. Im Mai stehen Europwahlen an. Grund genug auch für uns als JDAV einen Blick auf die Voraussetzungen zur Beteiligung zu richten.

 

Beteiligung junger Menschen in der JDAV

In der JDAV werden schon längst Jugendliche unter 18 Jahren an Entscheidungsprozessen beteiligt und ihnen zugetraut, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.

 

Zum Beispiel mit einem

  • Einstiegsalter von 16 Jahren in der Jugendleiter*innen Ausbildung,
  • Stimmrecht ab mind. 14 Jahren in der Jugendvollversammlung der Sektionen,
  • Stimmrecht zum Bundesjugendleitertag ab 16 Jahren (ist gekoppelt an den Jugendleiter*innen-Status.

Insgesamt richtet sich Arbeit der JDAV grundsätzlich an alle jungen Menschen unter 27 Jahre und ermöglicht die Beteiligung und Einbeziehung dieser entsprechend ihres Alters.

 

Wahlen sind wichtig für die Willensbildung junger Menschen

Die stärkere Beteiligung junger Menschen an den gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen ist erklärtes Ziel von Politik und Gesellschaft und ein wesentlicher Bestandteil politischer Bildung.

Die Beteiligung an den wichtigsten Beteiligungsprozessen unserer demokratischen Gesellschaft, die über ihre künftige Ausrichtung die Schwerpunktsetzung politischen Handelns entscheiden – den Wahlen, ist dafür eine wichtige Voraussetzung.

Entscheidungen, die heute getroffen werden und oft irreversibel sind, betreffen nicht selten die junge Generation direkt. Mit ihren Auswirkungen müssen junge Menschen lange Zeit leben. Junge Menschen haben ein großes Interesse daran, ihr Lebensumfeld aktiv mitzugestalten und wollen sich engagieren. Ein wichtiges Instrument dafür sind die Wahlen.

Daher ist die Absenkung des Wahlalters ein geeigneter Ansatz, um auf den verschiedenen politischen Ebenen die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten für junge Menschen auszubauen und Politik jugendgerechter zu vermitteln.

Die Anerkennung und rechtliche Verankerung eines Wahlrechts für Jugendliche wäre die Gewährung eines der bedeutendsten politischen Gestaltungsrechte in unserer Demokratie. Die Wahlaltersenkung ist somit ein klares Signal an junge Menschen dafür, dass nicht nur ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie die an sie gestellten Erwartungen ernst zu nehmen, sondern auch ihre Rechte.

 

Darum also mindestens 14!

Jede Altersgrenze über null ist willkürlich. Für 14 Jahre spricht, dass auch andere gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten mit 14 beginnen.

Mit 14 Jahren dürfen Kinder Mitglied einer Partei werden, ihre Religion wählen oder sind eingeschränkt strafmündig. Offenbar wird 14-Jährigen bereits viel Eigenverantwortung zugetraut, was auch für die Fähigkeit spricht, eine Wahlentscheidung zu treffen. Sozialwissenschaftliche Studien zeigen, dass Kinder bereits ab 12 Jahren, Tendenz immer früher, über das eigene Lebensumfeld hinausblicken und sich für Vorgänge interessieren, die nicht nur sie selbst betreffen.

 

Forderung der Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings

Die Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings hat im Oktober 2016 beschlossen:

"Der Deutsche Bundesjugendring fordert die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre. Dieses Wahlrecht ist höchstpersönlich, kann also nicht durch Eltern, Erziehungsberechtigte oder Stellvertreter*innen wahrgenommen werden. Die Absenkung muss für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen ebenso umgesetzt werden wie für Bürger*innenentscheide oder -begehren."

 

Auch die JDAV hat für den Beschluss gestimmt und unterstützt die Forderungen zur Absenkung des Wahlalters.

 

Verantwortung übernehmen und wählen gehen

Europawahl am 26. Mai 2019

Mehr erfahren
Die #europawahl2019 steht an. Vom 23. - 26. Mai finden die Wahlen in Europa statt. Am 26. Mai kann in Deutschland gewählt werden und das sollte genutzt werden! Also: geht wählen, übernehmt Verantwortung und gestaltet Demokratie!