Anforderungen beim Erste-Hilfe-Nachweis
24.04.2015, 10:07 Uhr
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) hat Ende Januar neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. Damit wurde offiziell bestätigt, dass es ab 01.04.2015 nur noch Erste-Hilfe-Kurse mit einem Umfang von 9 Lerneinheiten geben wird.
Ab 01.04.2015 werden daher Ausbildungen von 9 Lerneinheiten gemäß der „Gemeinsamen Grundsätze zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe“ der BAGEH für die Ausbildungen in der JDAV anerkannt. Spätestens für die Vergabe des Jugendleiterausweises muss eine Kopie eines Erste-Hilfe-Nachweises vorliegen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Folgende Nachweise sind aktuell zur Anerkennung möglich:
- EH-Kurs ab 2015 mit mindestens 9 Lerneinheiten
- EH-Kurs mit 16 Lerneinheiten aus 2013/2014
- EH-Training mit 8 Lerneinheiten aus 2013/2014, sofern es als Auffrischung eines 16-stündigen EH-Kurses absolviert wurde
Nicht anerkannt werden weiterhin: Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM) mit 8 Lerneinheiten.