jdav-logo-template

Formulare zur Fahrtkostenerstattung

Hamburg als Ort der diesjährigen Bundesjugendversammlung ist perfekt mit der Bahn aus allen Richtungen zu ereichen. Auch in Hamburg ist die Nutzung des ÖPNVs unkompliziert.

 

Für eine grüne Anreise nach Hamburg bieten wir euch in Kooperation mit der Deutschen Bahn ein Veranstaltungsticket exklusiv zur Bundesjugendversammlung an. Alle Details dazu gibt es im DAVintern im Menüpunkt Bundesjugendversammlung (ganz unten).

 

 

Formulare für die Abrechnung

Du hast an der Bundesjugendversammlung teilgenommen? Dann nutze bitte folgende Formulare für deine Fahrtkostenerstattung:

 

Anreise mit Zug oder Fernbus, alleine oder mit vielen:

2023-BJV-FahrtkostenabrechnungTN-ZugFernbus-beschreibar [153 kb]

 

Anreise mit Fahrrad oder Auto, alleine oder mit vielen:

2023-BJV-FahrtkostenabrechnungTN-AutoRadl-beschreibar [142 kb]

 

Wichtig: Abgabefrist ist der 15. November 2023 (Eingang im Ressort Jugend)!

Wir werden die Abrechnungen nach Eingangsdatum nach und nach abarbeiten. Bei über 600 Teilnehmenden wird es trotzdem ein bisschen Zeit brauchen. Habt bitte etwas Geduld. Vielen Dank.

 

Regeln für die Fahrtkostenerstattung

Allen teilnahmeberechtigten Personen erstatten wir die Fahrtkosten nach Hamburg nach der Teilnahme an der BJV. Über das Verfahren informieren wir alle Teilnehmenden rechtzeitig. Es gelten folgende Regelungen:

 

Bahn-Anreise (jeweils günstigster Tarif inkl. ICE, max. in Höhe des Veranstaltungstickets DB; Pro Strecke wird bei Bedarf eine Reservierung bezahlt): 100 %
Nutzung Fernbus (jeweils günstigster Tarif): 100 %

Pkw-Anreise:

  • Alleinfahrer*in: 0,05 €/km 
  • Anreise von 2 Personen: 0,08 €/km
  • Anreise mit mehr als 2 Personen: 0,10 €/km
  • Anreise von mehr als 5 Personen (Kleinbusse): 0,30 €/km
Fahrradanreise: 0,10 €/km
Kosten für Großbusse (nach Rücksprache mit britta[Punkt]zwiehoff[Klammeraffe]alpenverein[Punkt]de): 100 %

Bei Anreise aus dem Ausland werden nur die Fahrtkosten ab der deutschen Grenze erstattet.
Nicht erstattet werden Zahlungsmittelentgelte.
Es werden Tickets mit Reisedaten zwischen dem 11. und 17. Oktober 2023 (analog zur Regelung des Veranstaltungstickets) zur Fahrtkostenerstattung anerkannt.