Antragstellung und Frist
Anträge an die Bundesjugendversammlung können bis zum 14. August 2023 in Textform (gerne per E-Mail) eingereicht werden bei:
der Bundesjugendleiterin Hanna Glaeser (hanna[Punkt]glaeser[Klammeraffe]alpenverein[Punkt]de) oder
dem Bundesjugendleiter Simon Keller (simon[Punkt]keller[Klammeraffe]alpenverein[Punkt]de)
Antragsberechtigt sind
- teilnahmeberechtigte Delegierte,
- amtierende Jugendreferent*innen der Sektionen,
- amtierende Bezirksjugendleiter*innen,
- amtierende Landesjugendleiter*innen,
- Mitglieder der Bundesjugendleitung,
- der Bundesjugendausschuss und
- das Bundeslehrteam Jugend.
Ideen? Fragen? Austauschbedarf?
Ihr habt ein Thema oder ein Anliegen, das euch wichtig ist? Ihr seid euch aber nicht sicher, ob es wirklich als Antrag in die Bundesjugendversammlung soll/muss?
Zur ersten Orientierung haben wir euch in dem Artikel "Wohin mit deiner Idee?" zusammen gestellt. Schaut doch gerne rein.
Speziell für die Bundesjugendversammlung geben die Mitglieder der Bundesjugendleitung bei Antrags-Ideen gerne ergänzenden Infos und beraten euch.