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Meldung der Delegierten zum Bundesjugendleitertag

Frist endet am 28.9.

14.09.2020, 10:00 Uhr

Nicht vergessen: Für den außerordentlichen Bundesjugendleitertag Ende November endet die Frist zur Meldung der Delegierten am 28. September 2020.

Alle amtierenden Jugendreferent*innen und alle zur Meldung berechtigten Personen haben dazu von uns am 26.08.2020 eine E-Mail dazu bekommen. Alle wichtigen Informationen aber hier nochmal zusammen gefasst.

 

Wichtig: Alle genannten Fristen in diesem Artikel beziehen sich auf den außerordentlichen Bundesjugendleitertag Ende November 2020. Steht bei euch im JDAV Landesverband auch noch ein Landesjugendleitertag an, beachtet unbedingt die dafür geltenden Fristen und Regularien sowie gesonderte Informationen

 

 

Aktualität der gemeldeten Personen bitte prüfen!

Damit wir gemäß Bundesjugendordnung korrekt einladen können, bitten wir euch, die im DAV-Portal für eure Sektion gemeldeten Delegierte auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Sind nur die Personen eingetragen, die laut Protokoll der Jugendvollversammlung gewählt wurden?
Bei Bedarf meldet neu gewählte Delegierte hinzu und tragt Personen aus, die nicht mehr delegiert/gewählt sind.
Auch ist es hilfreich, wenn bei allen Personen eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, damit die Personen auch erreicht werden können.

 

Ausgefallende oder verschobene Jugendvollversammlung wegen Corona – und jetzt?

Durch die Corona-Krise konnten zum Teil geplante Jugendvollversammlungen nicht durchgeführt werden. Das ist natürlich schade, aber zumindest in Bezug auf den Bundesjugendleitertag kein Problem. Wenn in eurer Sektionsjugendordnung steht, dass die Delegierten bis zur nächsten ordentlichen Jugendvollversammlung gewählt sind und diese nun ausgefallen bzw. verschoben ist, dann behalten die Wahlen der letzten (ordentlichen) Jugendvollversammlung ihre Gültigkeit.
Bitte checkt zur Sicherheit eure beschlossene Sektionsjugendordnung. Solltet ihr vor der Meldefrist noch eine Jugendvollversammlung durchführen, denkt daran neue Delegierte zu wählen und diese auch zu melden!

 

Zugang zum DAV Portal, bitte spätestens bis 20.9. beantragen!

Hast du schon einen Zugang zum DAV-Portal? Perfekt, die Zugangsdaten behalten ihre Gültigkeit. Du musst nichts machen.


Ohne den Zugang kannst du keine Personen als Delegierte melden. Damit die Einrichtung des Logins durch unsere EDV rechtzeitig erfolgen kann, ist es hilfreich, wenn du den Login-Antrag bis 20.9. an die auf dem Formular angegebene E-Mail Adresse sendest. Bitte achte darauf, dass alles vollständig und unterschrieben ist.

Weitere Informationen und das Formular zur Beantragung gibt es hier: Meldung der Delegierten der Sektionen zu Bezirks, Landes- und Bundesjugendleitertag

 

Jugendvollversammlung und Mustersektionsjugendordnung – was ist das?

Wenn ihr euch noch gar nicht mit der Durchführung einer Jugendvollversammlung und der Mustersektionsjugendordnung beschäftigt habt, dann empfehlen wir euch das schnellstmöglich zu machen. Wichtige Informationen dazu gibt es online und im Handbuch für Jugendreferent*innen.