jdav-logo-template

Jugendarbeit in der Corona-Krise

Was wieder tun? Was noch lassen?

05.05.2020, 10:28 Uhr

Die Corona-Krise ist noch nicht überwunden, auch wenn sich Lockerungen im Land verbreiten. Für uns alle ein Lichtblick. Trotzdem gibt es weiterhin Maßnahmen und Beschränkungen, die ein erneutes Aufflammen verhindern sollen. Dabei sind wir nach wie vor alle gefragt, unseren Beitrag zu leisten.

 

Die JDAV Geschäftsstelle ist auch weiterhin für euch erreichbar. Da wir aber seit Anfang Mai zum Teil auch in Kurzarbeit arbeiten, bitten wir euch um Verständnis, wenn Anfragen und Anliegen zeitverzögert beantwortet werden.

 

Update 13.5.: Wiederanlauf statt Lockdown

Endlich kann es wieder los gehen. Auch wir freuen uns.
Für den Wiederanlauf haben wir euch verschiedene Informationen und Hilfestellungen zusammen gestellt und hoffen, euch so manche Unsicherheit nehmen zu können und euch die Entscheidungsfindung zu erleichtern.

Da nicht alle Fragen und Antworten aus der Lockdown-Phase hinfällig sind, bleibt dieser Artikel verfügbar und wird weiterhin aktualisiert.

 

 

Auf Bundesebene: Keine Veranstaltungen bis 14.6. und aktuell geschlossene Jubi

Alle zentralen JDAV Veranstaltungen, Kurse und Schulungen, die bis zum 14.6. vorgesehen waren, finden nicht statt. Alle Personen, die von einer Schulungs-/Kursabsage betroffen sind, wurden von uns direkt kontaktiert.

 

AKTUALISIERUNG 5.5.2020: Die Jubi, unsere Jugendbildungsstätte in Bad Hindelang, ist noch geschlossen. Das durch die Bayerische Staatsregierung in Aussicht gestellte Öffnungsdatum am 30.5. prüfen wir und halten euch auf dem Laufenden, wie eine Wiederaufnahme des Betriebs erfolgen wird. Details dann auf www.jubi-hindelang.de.

 

Wir werden weiterhin auf Änderungen auch kurzfristig reagieren und euch aktuell informieren.

 

Jugendarbeit auf Landes- und Sektionsebene

Aktualisierung 13.5.2020: Die Bundesregierung und die Regierungschef*innen der Bundesländer kommen regelmäßig zu Beratungen rund um die Bekämpfung der Corona-Pandemie zusammen. In den letzten Tagen wurden viele Lockerungen beschlossen, die zum Glück auch die Vereinsarbeit und somit auch die Jugendarbeit in den Sektionen betreffen. Vom Normalbetrieb, wie wir ihn bisher kannten, sind wir aber noch weit entfernt.

Wir haben uns Gedanken gemacht, wie ein Wiederanlauf der Jugendarbeit gelingen kann. Mehr dazu in unserem neuen Online-Artikel.

 

 

 

Allgemeine Infos vom DAV

Der DAV hat im DAVintern umfangreiche Informationen für die Sektionsvorstände zusammen gestellt. Die Zugangsdaten sind den entsprechenden Funktionsträger*innen bekannt.

 

Der DAV hat am 5.5. in einer Pressemitteilung erklärt: Wandern ist wieder möglich. Natürlich unter Beachtung wichtiger Abstands- und Hygieneregelungen. Auch gibt es Empfehlungen zum Bergsport draußen. Nach wie vor sind alle Hütten geschlossen. Die Öffnungen von Kletter-/Boulderhallen werden in den Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Bleibt trotz der neu gewonnenen Freiheit vorsichtig und bringt euch und andere nicht unnütz in Gefahr.

 

Die spannenden Ideen für die Berge zu Hause sind aus unserer Sicht trotzdem interessant. Gibt es doch weiterhin gemütliche Abende zu Hause. Auch die JDAV zeigt euch, wie "drinnen aktiv" gehen kann.

  • Filmtipps
  • Trainingstipps
  • Hütten-Rezepte
  • Büchervorstellungen
  • und vieles mehr
 

FAQs - unsere Antworten auf eure Fragen

Es erreichen uns gerade über die verschiedenen Kanäle die unterschiedlichsten Fragen. Wir werden diese hier beantworten und auch laufend aktualisieren. (Stand: 13.05.,13 Uhr)

Jugendarbeit in der Sektion

  • Soll meine Jugendgruppenstunde weiter stattfinden?
    siehe Infos zum Wiederanlauf der Jugendarbeit
  • Sollen wir Jugendgruppenfahrten im Sommer/ Herbst / Winter bereits jetzt absagen und stornieren?
    Nach wie vor sind aus unserer Sicht überstürzte Handlungen nicht notwendig. Dennoch solltet ihr euch weiterhin auf noch länger andauernde Einschränkungen des öffentlichen Lebens (auch in benachbarten Ländern) einstellen. Noch bis 15.06.2020 gilt eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) für touristische Reisen ins Ausland. D.h. vor nicht zwingend erforderlichen Reisen ins Ausland wird dringend gewarnt. Das AA betont zudem, dass es keine zweite Rückholaktion für Reisende geben wird. Bitte beachtet, dass viele Reisemöglichkeiten, auch grenzüberschreitende Bahnfahrten, stark eingeschränkt sind. Zudem sind viele (kleine) Grenzübergangsstellen geschlossen, bei den großen Grenzübergängen muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Es ist davon auszugehen, dass es bei Lockerungen bis auf Weiteres strenge Vorschriften für Hygiene- und Abstandsregelungen geben wird. Dies solltet ihr bereits jetzt in Planungen für Ausfahrten und Maßnahmen berücksichtigen. Empfehlungen dazu siehe Infos zum Wiederanlauf der Jugendarbeit
  • Wo kann ich mich informieren, wenn ich wissen möchte, ob die Durchführung von Aktivitäten mit der Jugendgruppe machbar ist?
    Aktuell werden Lockerungen für das öffentliche Leben sowie für Zusammenkünfte umgesetzt. Allerdings gibt es unterschiedliche Regelungen und Geschwindigkeiten in den einzelnen Bundesländern. Wir empfehlen euch, auf den Seiten der jeweiligen Landesregierungen, der Jugendringe oder der Sportbünde zu informieren, welche Vereinsaktivitäten wieder möglich sind. Wir weisen darauf hin, dass die Hygiene- und Schutzvorschriften einzuhalten sind. Je nach Bundesland drohen empfindliche Bußgelder bei Verstößen. Bis Mitte Juni gilt eine weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes!
  • Darf ich jetzt noch Geld des Jugendbudgets ausgeben, da es ja noch nicht durch die Mitgliederversammlung/Jugendvollversammlung beschlossen wurde? z.B. für Materialanschaffungen, Stornogebühren, …
    Wir empfehlen euch in der momentanen Situation Zurückhaltung bei den Ausgaben. Da die Dauer und die Folgen der momentanen Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht absehbar sind, sollten alle nicht zwingend notwendigen Ausgaben derzeit zurückgestellt werden. Anders sieht es bei vertraglichen Verpflichtungen aus (z.B. Stornogebühren, Gehälter), diese Zahlungen sind zu leisten. Generell solltet ihr in der derzeitigen Situation das Vorgehen mit eurer*m Jugendreferent*in bzw. mit dem restlichen Sektionsvorstand absprechen. Mehr zum Thema Sektionshaushalt gibt es auch im DAVintern. Ob und wie der DAV und seine Sektionen die politisch angekündigten Rettungsschirme und Finanzhilfen des Bundes bzw. der Länder nutzen können, wird derzeit tagesaktuell geprüft. Weitere Informationen finden die Sektionsvorstände in DAVintern, dort liegen erste Infos zu den Programmen vor.
  • Dürfen Jugendleiter*innen sich in Zeiten von Corona noch Material aus dem Materiallager ausleihen?
    siehe Infos zum Wiederanlauf der Jugendarbeit

Zentrale Schulungen und Kurse und Jugendleiter*innen-Ausweis

  • Fallen Stornogebühren an, wenn ich meine GA/Fortbildung absage?
    Grundsätzlich gelten dabei unsere allgemeinen Stornobedingungen. Wenn wir eine Schulung absagen, wie derzeit alle Veranstaltungen bis zum 14. Juni, dann fallen für dich, bzw. deine Sektion natürlich keine Stornokosten an. Bereits gebuchte Bahn-Tickets erstatten wir nicht, jedoch hat die Deutsche Bahn eine weitreichende Kulanzregelung in Kraft gesetzt.
  • Bekomme ich noch einen Platz in einer anderen Grundausbildung, wenn die, zu der ich angemeldet bin, jetzt ausfällt?
    Wir planen gerade Grundausbildungen um. Hier wollen wir im Herbst weitere Termine für jetzt ausgefallene Grundaussbildungen anbieten. Noch sind die Planungen im vollen Gange. Wir informieren euch entsprechend. Für Fortbildungen und Aufbaumodule wird es keine Ersatz-Termine in diesem Jahr geben.
  • Bin ich meine JL*innen-Lizenz los, wenn ich dieses Jahr keine Fortbildung besuche? Erhalte ich dann keine Marke?
    Die Vergabe der Jahresmarke liegt nach wie vor in der Entscheidung der Jugendreferent*innen. Besondere Entwicklungen erfordern besondere Maßnahmen. Da wir auf Bundesebene leider keine ausgefallene Veranstaltungen nachholen können, empfiehlt der Bundesjugendausschuss den Jugendreferent*innen für die Pflichtfortbildung in 2020 und der Markenvergabe 2021 Kulanz walten zu lassen.
  • Weiteres Vorgehen: siehe Infos zum Wiederanlauf der Jugendarbeit

Jugendvollversammlung/Jugendleitertage/Wahlen von JuRefs und Delegierte

  • Was ist mit dem BJLT? Findet er statt?
    Der außerordentliche BJLT 2020 ist auf Ende November verschoben. Alles Wichtige dazu gibt es schon online.
  • Was ist mit meinem Landesjugendleitertag (LJLT)?
    Die im Frühjahr geplanten LJLT wurden (zunächst) in den Herbst verschoben – bitte fragt bei euren Landesverbänden nach den Terminen.
  • Was ist, wenn wir durch eine fehlende Jugendvollversammlung niemanden für den Vorstand der Sektion wählen können?
    Wenn keine turnusgemäße Wahl im Vorstand stattfindet bzw. der Posten nicht neu besetzt werden soll, bleibt der*die bisherige Jugendreferent*in im Amt. Allerdings ist davon auszugehen, dass in den Sektionen derzeit vermutlich ebenfalls keine Mitgliederversammlungen stattfinden können. Bitte informiert euch über mögliche Terminverschiebungen bei eurem Sektionsvorstand. Ggf. lässt sich dann ja doch noch ein JVV-Termin davor finden.
    Sollte keine Lösung möglich sein, empfehlen wir ein pragmatisches Vorgehen. So wäre es z. B. denkbar, dass der Jugendausschuss per (Umlauf)beschluss eine*n Jugendreferent*in kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung wählt.
  • Wann muss ich jetzt die Jugendvollversammlung in der Sektion durchführen?
    Laut (Muster)Sektionsjugendordnung muss einmal im Jahr eine Jugendvollversammlung durchgeführt werden. Ein Zeitpunkt im Jahr ist in der Regel nicht vorgeschrieben und kann somit frei gewählt werden. Die Jugendvollversammlungen können auch mit einem Abstand von (deutlich) mehr als einem Jahr durchgeführt werden. So könnt ihr auch im Herbst eine ordentliche Jugendvollversammlung stattfinden lassen.
  • Meine JVV fällt aus. Kann ich noch Delegierte melden?
    Maßgebend dazu ist eure beschlossene Sektionsjugendordnung. Wenn ihr an den Formulierungen der Mustersektionsjugendordnung keine Änderungen vorgenommen habt, behalten die gewählten und gemeldeten Delegierten aus der letzten Jugendvollversammlung ihre Gültigkeit und können sich nach wie vor zu den Jugendleitertagen anmelden. In der Regel werden die Delegierten bis zur nächsten Jugendvollversammlung gewählt. Wenn die nächste JVV jetzt erst im Sommer oder Herbst stattfindet, dann sind die bei der letzten JVV gewählten Personen weiterhin delegiert und teilnahme- und stimmberechtigt bei den Jugendleitertagen. Das ist aber immer so und ist keine spezielle Corona-Regelung, denn unabhängig von dieser Situation kann eine geplante Jugendvollversammlung aus anderen Gründen ausfallen bzw. verschoben werden. Der außerordentliche Bundesjugendleitertag ist auf Ende November verschoben und damit auch der Stichtag zur Meldung der Delegierten. Dieser ist jetzt am 28.9.2020. Bis dahin können hoffentlich alle erforderlichen Jugendvollversammlungen statt finden.
  • Kann die Jugendvollversammlung und die Mitgliederversammlung auch online stattfinden, wenn sie wegen der Versammlungsverbote nicht stattfinden darf?
    Derzeit sieht das Vereinsrecht im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor, dass Mitgliederversammlungen nur als Präsenzversammlungen möglich sind, wenn die Vereinssatzung nicht ausdrücklich was anderes ermöglicht. Nur in der Versammlung können die Vereinsmitglieder ihre Mitgliederrechte ausüben. Wer nicht persönlich kommt, kann bislang nicht abstimmen. Auch die Jugendvollversammlungen sind durch die Mustersektionsjugendordnung als Präsenzversammlung vorgesehen. Durch die Corona-Krise sind aktuell viele Sektionen und Sektionsjugenden vom Versammlungsverbot betroffen und können somit ihre Versammlungen nicht wie geplant durchführen. Durch das neu beschlossene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gibt es nun Erleichterungen für diese Situation. Das Gesetz gilt seit der Veröffentlichung am 28.3.2020 und ist vorerst bis Ende 2020 befristet. Für die Arbeit in den Sektionen sind vor allem die Punkte "Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt", "Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz (virtuelle MV)" und "schriftliche Beschlussfassung außerhalb von Versammlungen" von Bedeutung. Im DAVintern gibt es dazu mehr Details und eine Einschätzung von Experten.
 

JDAV Geschäftsstelle - wir sind für euch da

Erreichbarkeiten während Corona

Mehr erfahren
Corona geht auch der JDAV Geschäftsstelle nicht spurlos vorüber.   Einige Fragen rund um "Jugendarbeit in derCorona-Krise" haben wir in einer FAQ Sammlung schon beantwortet. Vielleicht ist da die erhoffte Antwort schon dabei. Ansonsten meldet euch gerne bei uns. Da wir aber seit Anfang Mai zum Teil auch in Kurzarbeit arbeiten, bitten wir euch um Verständnis, wenn Anfragen und Anliegen zeitverzögert beantwortet werden. Wir melden uns aber auf jeden Fall, versprochen. Schreibt uns einfach eine E-Mail oder ruft uns an, wir sind weiterhin für euch erreichbar.   In der Regel erreicht ihr uns Montag bis Donnerstag: 9-16 Uhr Freitag: 9-12 Uhr   Nutzt dafür die zentrale Telefonnummer 089/ 14003-77 oder kontaktiert direkt die einzelnen Mitarbeiter*innen (Übersicht mit ihren Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten)