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Wiederanlauf der Jugendarbeit

Was geht wieder? Was ist zu beachten?

Ihr wollt die Jugendarbeit in der Sektion starten und seid euch nicht sicher, wie das gehen kann?
Wir wollen euch gerne mit einigen Hinweisen dabei unterstützen.


Dies ist keine Empfehlung, die Gruppenarbeit möglichst zeitnah wieder aufzunehmen! Eine Abwägung, ob und wann wieder Jugendarbeit stattfinden kann, ist von jeder Sektion eigenständig zu treffen.

 

Neben diesen Informationen hier, die speziell die JDAV-Arbeit betreffen, gibt es im DAVintern weitere Informationen und Materialien rund um die Sektionsarbeit in Coronazeiten.

 

Fünf Checkpoints für den "Neustart"

Wir empfehlen euch bei der Wiederaufnahme der JDAV-Arbeit fünf Checkpoints. Diese gelten unabhängig davon, ob ihr eine Gruppenstunde plant, einen Ausflug machen wollt oder eine mehrtägige Ausfahrt vorhabt.

  • Check 1: Rechtliche Regelungen im Bundesland / im Zielland prüfen
  • Check 2: DAV-Bergsportregeln für einzelne Sportarten reflektieren
  • Check 3: Reflexion der Regeln für Gruppenarbeit
  • Check 4: Für Jugendreferent*innen: Abstimmung in der Sektion
  • Check 5: Kommunikation mit den Gruppenmitgliedern (und ggf. Eltern)

Alle Checkpoints mit Details gibt es als Download.
Update 28.5.: Die Checkpoint-Empfehlungen wurden um einen Leitfaden für Teilnehmende und einen Leifaden für Gruppenleitungen für Veranstaltungen ergänzt.

2020 JDAV Empfehlungen Corona Wiederanlauf final [179 kb]

 

FAQs - unsere Antworten auf eure Fragen

Auch zum Wiederanlauf der Jugendarbeit erreichen uns über die verschiedenen Kanäle die unterschiedlichsten Fragen. Wir werden diese hier beantworten und auch laufend aktualisieren.
(Stand: 2.7.,13 Uhr)

Jugendarbeit in der Sektion

  • Wie kann Jugendarbeit auf Abstand funktionieren?
    Die Einhaltung der Abstandsregeln sind die grundlegende Basis, um überhaupt wieder zusammen zu kommen und müssen eingehalten werden. Sicherlich können so nicht alle Aktivitäten im gewohnten Ablauf und Umfang stattfinden. Hier sind Kreativität und gute Abstimmungen gefragt. Die fünf Checkpoints (siehe oben) geben eine Orientierung bei der weiteren Planung. Zudem solltet ihr euch an die DAV-Regeln für den Bergsport halten. Ebenso bereiten wir perspektivisch eine Best-Practice-Sammlung mit Methoden auf und veröffentlichen diese.
  • Es gibt einen Corona-Fall in der Familie eines Gruppenmitglieds, darf sich die Jugendgruppe weiter treffen?
    Ist eine positive Corona-Erkrankung bei einer Person nachgewiesen, nehmen die zuständigen Gesundheitsbehörden ihre Arbeit auf. Dazu gehören u.a. auch die Nachverfolgung möglicher Infektionsketten, häusliche Quarantäne, etc. Der Austausch mit den Behörden ist dringend zu empfehlen sowie die Einhaltung der behördlichen Anweisungen erforderlich.
  • Ab wann sollte ich mit meiner Jugendgruppe wieder anfangen?
    Das lässt sich pauschal nicht beantworten, da es von vielen Faktoren abhängt. Zunächst ist zu prüfen, was in eurem Bundesland erlaubt ist. Die Wiederaufnahme der Sektions(jugend)arbeit sollte im Sektionsvorstand besprochen und beschlossen werden. Die Jugendreferent*innen sollten dort die Aspekte der Jugendarbeit einbringen. Als Entscheidungshilfe bieten wir euch fünf Checkpoints (siehe oben) an. Die örtlichen Behörden (Kommunen, Landratsämter) unterhalten in der Regel Corona-Hotlines, die euch Auskünfte geben können.
  • Wer darf/soll entscheiden, ob wieder Jugendarbeit aufgenommen wird?
    Die Wiederaufnahme der Sektions(jugend)arbeit sollte im Sektionsvorstand besprochen und beschlossen werden. Die Jugendreferent*innen sollten dort die Aspekte der Jugendarbeit einbringen. Als Entscheidungshilfe bieten wir euch fünf Checkpoints (siehe oben) an.
     
  • Welche Sicherheitsvorkehrungen/Schutzmaßnahmen sollten wir treffen?
    Für die Sektions(jugend)arbeit muss ein Hygienekonzept erstellt werden, das Abstandsregeln sowie Regelungen für das Tragen von Mund-Nase-Schutz und Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Desinfektion, Nieß- und Hustenetikette) enthält. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche Auflagen zu erfüllen sind (z. B. Dokumentationspflichten, Information an Gruppenmitglieder und Eltern, Teilnahmevoraussetzungen, besondere Hygienemaßnahmen). Diese Abstimmungen sollten im Sektionsvorstand gemeinsam erfolgen.
  • Soll ich mit meiner Jugendgruppe eher rausgehen oder in die Kletterhalle?
    Die Art der Aktivität steht sowohl im Zusammenhang mit den rechtlichen Möglichkeiten und Auflagen als auch mit dem Können der jeweiligen Gruppe. Augenscheinlich lassen sich draußen wahrscheinlich Abstandsregeln besser einhalten als drinnen. Wir empfehlen bei der Wahl der Aktivität die Beachtung der DAV-Bergsportregeln.
  • Kann ich meine Klettertrainings weiterhin durchführen? Und wenn ja, wie?
    Zuerst muss sichergestellt werden, dass ein geeignetes Hygienekonzept der jeweiligen Kletterhalle vorliegt. Zusätzlich gilt es, die bundeslandspezifischen Regeln bezüglich der Sportausübung zu beachten (Maximale Anzahl an Personen, zeitliche Begrenzung). Hierzu gibt es auf den Seiten der Landessportverbände meist gute Informationen.

    In der momentanen Situation empfehlen wir keine neuen Personen aufzunehmen, da dies meist mit einem höheren Betreuungsaufwand verbunden ist.

    Um das Infektionsrisiko zu reduzieren sollte, wenn möglich, in festen 2er/ 3er Teams geklettert werden. Das Seil in den Mund zu nehmen, ist unbedingt zu unterlassen. Ein regelmäßiges Händewaschen sowie die Verwendung von Magnesia und Liquid Chalk kann ebenfalls das Infektionsrisiko verringern.

    Die Abstandsregelungen gelten beim Klettern ebenfalls. Achtung: Einige Dinge wie z. B. der Partnercheck müssen trotzdem durchgeführt werden. Dies ist jedoch mit der Einhaltung der Abstandsregelung mit einem erhöhtem Risikopotential verbunden. Hier gilt mit mehr Zeit und Aufmerksamkeit diesem zu begegnen. Der Partnercheck kann hier wie folgt durchgeführt werden: Der*die Teilnehmer*in überprüft selbstständig die sicherheitsrelevanten Aspekte, wobei dies durch den*die Kletterpartner*in im Abstand von 1,5 Metern genau beobachtet und kontrolliert wird. Ist dies z. B. wegen des Alters der Kinder nicht möglich, so muss diese Aufgabe von dem*der Jugendleiter*in übernommen werden.

    Generell sollte genügend Abstand zu den benachbarten Seilschaften gelassen werden. Hierzu empfehlen wir mindestens eine Sicherungsbahn zwischen den Seilschaften frei zu lassen.

    Ist eine Hintersicherung notwendig, so kann dies bei entsprechender Erfahrung durch den*die Trainer*in im Abstand von 1,5 Metern durchgeführt werden (Achtung: kein Schlappseil!). Ist diese Option nicht möglich, kann unter Verwendung von Mund- und Nasenschutz der Mindestabstand auch unterschritten werden.

    Ähnliches gilt auch für den Erwerb neuer Fertigkeiten wie beispielsweise das Erlernen eines Knotens. Dies kann in kleinen Gruppen grundsätzlich auch in einem Abstand von 1,5 Metern gelehrt werden, ist jedoch mit einem erhöhten zeitlichen, methodischen und auch didaktischen Aufwand verbunden. Die Verwendung von digitalen Hilfsmitteln kann hier eine Unterstützung sein (z. B. Knotenvideo auf dem Smartphone).

    Beim Bouldern sollte das Gelände und die Schwierigkeit so gewählt werden, dass ein Spotten nicht notwendig ist, ansonsten verzichten.

  • Kann Material ver-/geliehen werden? Muss man es desinfizieren?
    Wenn möglich, unternehmt nur Touren, die ihr mit eigenem Material durchführen könnt. Wenn ihr euch doch Material ausleihen müsst, dann tauscht dies nicht untereinander. Entsprechende Hygeniemaßnahmen müssen eingehalten werden. Weitere Informationen zur Handhabung von (Leih)Material hat der DAV online zusammen gestellt. Wir empfehlen zudem eine Kennzeichnung, wann entsprechendes Material verwendet wurde, wie es behandelt wurde und ab wann es wieder verliehen werden darf. Vor allem bei mehreren Klettergruppen in einer Sektion ist der zeitliche Abstand oft ein Problem. Hier empfiehlt sich eine Anschaffung von zusätzlichem Material (z.B. zusätzliche Seile).
  • Kann ich dieses Jahr noch eine Ausfahrt machen?
    Eine Ausfahrt ist unter Beachtung der geltenden Vorschriften in den meisten Bundesländern wieder möglich. Allerdings wird der Organisations- und Dokumentationsaufwand sicher größer sein. Die fünf Checkpoints (siehe oben) geben eine Orientierung bei der weiteren Planung.
     
  • Sollten wir dieses Jahr noch Ausfahrten ausschreiben?
    Unter den aktuellen Gegebenheiten empfehlen wir, erstmal keine neuen Ausfahrten zu planen. Bereits angekündigte Ausfahrten sollten auf ihre Durchführbarkeit geprüft werden. Entscheidungshilfe bietet die fünf Checkpoints (siehe oben). Auf Grund der erhöhten Nachfrage im Inland sowie gleichzeitig reduzierten Kapazitäten dürfte es nicht einfach werden, eine Unterkunft zu finden.
  • Braucht es ein Hygienekonzept für Ausfahrten?
    Neben dem Schutz- und Hygienekonzept, dass für eure Sektionsjugendarbeit zum Einsatz kommt (siehe Frage weiter oben), müsst ihr bei Ausfahrten unbedingt die Schutz- und Hygienekonzepte eurer Unterkunft kennen und umsetzen. In der Regel werden euch die Übernachtungsbetriebe bei Reservierung/Buchung darüber informieren. Im Zweifel fragt lieber einmal mehr nach.
  • Wir wollen mit der Jugendgruppe eine Ausfahrt nach Österreich / Schweiz / Italien / Frankreich… machen – geht das?
    Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) wurde für die meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) und das Vereinigte Königreich ab dem 15. Juni aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden. (Besondere Hinweise gelten für Finnland, Schweden, Spanien, Norwegen, Großbritannien, Irland und Malta.) Für andere Länder gilt die Reisewarnung fort, vorerst bis zum 31.08.2020. Auch wenn die Reisewarnung vor allem zu den an Deutschland angrenzenden Ländern gelockert wurden, raten wir euch dringend dazu, die Durchführbarkeit eurer Ausfahrt zu prüfen. Die fünf Checkpoints (siehe oben) bieten dazu Hilfestellung. Erkundigt euch auch insbesondere über die einzuhaltenden Schutz- und Hygieneregelungen in eurem Zielgebiet. Darüber hinaus solltet ihr auch die Regelungen der Regionen/Länder beachtet, die ihr „nur“ bei An- und Abreise durchfahrt. Mit Einschränkungen, Kontrollen und erhöhtem Dokumentationsaufwand ist auch weiterhin zu rechnen. Die Webseite „Sicher Reisen“ des Auswärtigen Amtes bietet stets aktuelle Informationen zu allen Reiseländern weltweit. Auch für Reisen in Nachbarländer macht ein Check vor Reiseantritt Sinn.
  • Dürfen wir Fahrgemeinschaften bilden?
    Mittlerweile sind Fahrgemeinschaften in den meisten Bundesländern wieder erlaubt. Bitte beachtet hier die maximale Anzahl an Personen und Haushalten, die in einem Auto zusammen unterwegs sein dürfen. Wir raten dringend dazu, im Auto einen Mund- und Nasenschutz zu verwenden. Bitte beachtet auch die Regelungen der jeweiligen Länder/ Bundesländer, falls ihr eine Ausfahrt plant. Es gilt immer die jeweilige Regelung des momentanen Aufenthaltsortes (Achtung: Durchfahrt durch mehrere Länder oder Bundesländer). Nutzt, wenn möglich, öffentliche Verkehrsmittel.
     
  • Wir wollen eine Ausfahrt in den Sommerferien absagen. Fallen Stornogebühren an? Und falls ja, müssen die Teilnehmer*innen diese übernehmen?
    Ob für eure bereits gebuchten Unterkünfte und Reisemittel Stornogebühren anfallen, muss jeweils mit dem Anbieter bzw. dessen AGBs abgeprüft werden. Dabei gelten in der Regel die üblichen Stornofristen, die ihr bei der Buchung bestätigt habt. Das BGB sagt, dass der Rücktritt kostenfrei ist, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt und es zum Zeitpunkt der Reise am Zielort zu unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen kommt, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen oder gefährden. Aufgrund der Corona-Sondersituation für alle, könnte es sich lohnen, beim Anbieter nachzufragen und ggfls. eine Kulanz zu erfragen.
    Ob eure Teilnehmer*innen Stornokosten zahlen müssen oder nicht, hängt von euren Sektionsteilnahmebedingungen ab. Auch hier könnt ihr euch natürlich über Kulanzregelungen im Vorstand absprechen.

 

Zentrale Schulungen und Kurse und Übernachtung in der Jubi

  • Finden alle Schulungen und Kurse ab dem 15.6. wieder statt?
    Die aktuellen Lockerungen, unter anderem im Bereich der Jugendarbeit sowie im Bereich der Unterbringung, ermöglichen uns nun schrittweise ein Wiederanlaufen unseres Kursprogramms. Eine langfristige Planung ist uns jedoch noch nicht möglich. Schulungen und Kurse, die nach dem 14. Juni geplant sind, werden von uns chronologisch und individuell auf ihre Durchführbarkeit geprüft. Sobald wir über die Durchführung entschieden haben, kommen wir auf euch zu. Wir bitten euch daher von Einzelanfragen möglichst abzusehen.
  • Kann ich mit meiner Gruppe wie gebucht in der Jubi wieder übernachten?
    Die Jubi hat seit 13. Juni 2020 wieder geöffnet, allerdings nur mit beschränkter Kapazität und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften. Ihr erhaltet zu eurer Buchung rechtzeitig weitere Informationen.
  • Kann ich Übernachtungen in der Jubi neu buchen, weil eine Reise ins Ausland nicht möglich ist?
    Die Jubi ist zwar wieder geöffnet, allerdings nur mit eingeschränkter Kapazität. Zunächst haben bereits gebuchte Gruppen Vorrang in der Belegung. Sollten freie Restplätze zur Verfügung stehen, können diese gebucht werden. Infos dazu gibt es auf jubi-hindelang.de.

 

Bergsport/Hüttenübernachtungen/Biwakieren

  • Welche Sportarten sind wieder möglich?
    Die Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben, so dass Bergsport wieder möglich ist. Der DAV hat für eine sicherer Ausübung Empfehlungen formuliert, die wir euch ans Herz legen.
  • Was macht die JDAV, um sicherzustellen, dass Jugendgruppen auch in diesem Sommer auf Alpenvereins-Hütten unterkommen können?
    Die Wiedereröffnung der Alpenvereins-Hütten nach dem Corona-Lockdown gestaltet sich schwierig, da die behördlichen Auflagen sehr hoch sind. Auch wird zwischen Gastronomie- und Übernachtungsbetrieb unterschieden. Der DAV ist im fortwährenden Einsatz und Dialog mit den zuständigen Ämtern und Partner, um den Hüttenbetrieb zu starten und auch die Hüttenwirtsleute zu beraten. Die Bundesjugendleitung setzt sich dafür ein, dass bei der Wiedereröffnung der Hütten die Mitglieder und insbesondere die (J)DAV-Gruppen nicht benachteiligt werden. Sie appelliert an die Sektionen und Hüttenwirtsleute, dass Neu-Belegung bzw. Stornierung der Übernachtungsplätze nicht auf Basis wirtschaftlicher Überlegungen erfolgen dürfen. Auch Beschränkungen im Hüttenangebot (z.B. in Bezug auf Verpflegung) sollen nur aus Corona-bedingten Gründen bzw. rechtlichen Regelungen und nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen erfolgen.
  • Darf ich einfach irgendwo biwakieren, wenn ich in der Hütte nicht unterkomme?
    Irgendwo? Nein! Dass eine Hütte voll ist, kann auch in Corona-freien Zeiten passieren. Die spezielle Regelungen zum Biwakieren und Campieren in den Bergen gelten generell und müssen beachtet werden. Durch die strengen behördlichen Auflagen für den Neustart des Hüttenbetriebs gibt es angepasste Vorgaben, wie eine Hüttenübernachtung möglich ist. Diese sind auf alpenverein.de für Bayern und Österreich bereitgestellt und werden laufend aktualisiert. Wir empfehlen dringend, sich vor einer (bereits) geplanten Hüttenübernachtung nach den aktuellen Gegebenheiten zu erkundigen.

 

Jugendvollversammlung/Jugendleitertage/Wahlen von JuRefs und Delegierte

  • Finden die Landesjugendleitertage statt?
    Die im Frühjahr geplanten LJLT wurden (zunächst) in den Herbst verschoben – bitte fragt bei euren Landesverbänden nach den Terminen.
  • Findet der Bundesjugendleitertag statt?
    Der außerordentliche BJLT 2020 ist auf den 28./29. November 2020 verschoben. Alles Wichtige dazu gibt es schon online.
  • Wie kann eine Corona sichere Jugendvollversammlung aussehen?
    Als reale Versammlung:
    Generell ist es möglich, Treffen je nach Größe und verfügbaren Räumlichkeiten durchzuführen. Maßgeblich für die Durchführung der JVV ist die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzvorschriften sowie der Regelungen für Versammlungen im jeweiligen Bundesland. Informiert euch darüber und prüft, ob eine Versammlung unter diesen Aspekten sinnvoll durchführbar erscheint. Um Unwägbarkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll ein Anmeldeprocedere einzuführen. Die Durchführung muss auf jeden Fall mit dem restlichen Sektionsvorstand abgestimmt sein.
     

    Als virtuelle Versammlung:
    Es ist in der derzeitigen Situation grundsätzlich möglich, eine digitale Jugendvollversammlung durchzuführen, auch wenn das bisher weder in der Sektionssatzung oder der Sektionsjugendordnung vorgesehen ist. Für sie gelten die gleichen Regularien wie bisher. Wichtig ist, dass allen teilnahmeberechtigten Personen eine Teilnahme möglich ist, sofern sie sich beteiligen wollen. D. h. ihr müsstet überlegen, wie z. B. Kinder, die noch nicht selbständig die technischen Herausforderungen meistern können oder Mitglieder ohne die erforderliche technische Ausstattung, einbezogen werden können.


    Als Hybrid-Versammlung:
    In diesem Fall findet die Versammlung grundsätzlich digital statt. Für Personen, die dadurch ausgeschlossen wären (Beispiele siehe oben), wird ein realer Versammlungsort zur Beteiligung angeboten.


    Absage/Verschiebung ins nächste Jahr:
    Sollte eine JVV in keiner der genannten Varianten durchführbar sein, ist es nach sorgfältiger Prüfung möglich, die Versammlung in diesem Jahr abzusagen oder ins nächste Jahr zu verschieben.