Übernachten im Gebirge

Wir möchten euch einen kurzen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, im Gebirge die Nacht zu verbringen, geben. Neben einer Definition findet ihr Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Regelungen zu folgenden Aktivitäten:
 
 
 
 
 
 
 
Zelten und Biwakieren
 
 
 
 
Übernachten auf der Hütte
Die Alpenvereine unterhalten in den Alpen ca. 2.000 allgemein zugängliche Hütten. Daneben gibt es weitere Hütten, die von anderen Vereinen oder Privatpersonen betrieben werden.
Die Größe der Hütten reicht von Biwakschachteln mit wenigen Schlafplätzen ohne oder mit äußerst einfachen Sanitäreinrichtungen bis hin zu Berggasthäusern mit allem erdenklichen Komfort. Die meisten Hütten haben zwischen 30 und 100 Schlafplätze, in der Regel im Matratzenlager. Die größeren Hütten bieten jedoch meist auch Zimmer mit Betten.
 
 
Informationen zu Übernachtungen auf Hütten des DAV und OeAV
 
I. Allgemeines zu Übernachtungen
Auf Alpenvereinshütten genießen Mitglieder eine Reihe von Vorrechten gegenüber Nichtmitgliedern. Eines dieser Vorrechte betrifft den Preis für die Übernachtung, denn auf Hütten der Kategorie I erhalten Mitglieder eine Ermäßigung von mindestens 50% gegenüber Nichtmitgliedern und auf Hütten der Kategorie II und III eine Ermäßigung von mindestens 30% bzw. 10%. Ein weiteres Vorrecht ist das Recht auf Selbstverpflegung, das nur Alpenvereinsmitgliedern zusteht (siehe unten IV).
 
Neben diesen Vorrechten gibt es eine Reihe von Regelungen, die im Sinne eines reibungslosen Ablaufs für alle Hüttengäste gelten. So ist es zwar nicht Pflicht, im Voraus zu reservieren, aber es erleichtert dem Hüttenwirt die Arbeit wenn man es macht und es gewährleistet, dass man einen vernünftigen Schlafplatz erhält und nicht auf einer Matratze im Gastraum schlafen muss, wenn die Hütte bereits mit anderen Gästen ausgelastet ist. Dann kann es nämlich sein, dass man nicht die Augen zu der Zeit zumachen kann, zu der man möchte, weil nämlich noch keine Hüttenruhe ist. Normalerweise ist diese von 22.00 bis 6.00 Uhr, allerdings können Hüttenwirt und hüttenbesitzende Sektion die Hüttenruhe bis maximal 24.00 Uhr hinausschieben.
Wenn man dann im Lager liegt, sollte man sich in einen (Hütten-)Schlafsack hüllen und nicht Matratze und Decke ungeschützt an seinen Körper lassen. Dies ist im Sinne der Hygiene für Alle verpflichtend, auch wenn die Decken an einer Seite mit „Fußende“ gekennzeichnet sind und auf diese Weise das Schlimmste verhindert werden kann.
 
 
II. Übernachtungsgebühren

Auf den Hütten der drei Alpenvereine gelten folgende Obergrenzen für Übernachtungspreise
 
Hütten Kategorie I        Erwachsene    Mitgl. (19-25)      Mitgl. (7-18)   Mitgl. (bis 6)
Zimmerlager                      13,00 €             13,00 €               8,00 €            5,00 €
Matratzenlager                  10,00 €               6,00 €               5,00 €            0,00 €
Notlager                             5,00 €               3,00 €               2,00 €            0,00 €
 
Hütten Kategorie II      Erwachsene    Mitgl. (19-25)      Mitgl. (7-18)   Mitgl. (bis 6)
Zimmerlager                      18,00 €             18,00 €             10,00 €            5,00 €
Matratzenlager                  13,00 €               6,00 €               5,00 €            0,00 €
 
Hütten Kategorie III     Erwachsene    Mitgl. (19-25)      Mitgl. (7-18)   Mitgl. (bis 6)
Zimmerlager                      22,00 €             22,00 €             12,00 €            5,00 €
Matratzenlager                  16,00 €               6,00 €               5,00 €            0,00 €
 
Auf Hütten der Kategorie I sollen Matratzenlager maximal 10 Schlafplätze haben. Zimmerlager dürfen maximal vier Schlafgäste aufnehmen. Alle Schlafplätze sind mit Kopfkissen und zwei Decken ausgestattet.
Auf Hütten der Kategorie II und III sind Zimmerlager mit (Einzel-)Betten ausgestattet, im Gegensatz zum Lager, in dem Matratze an Matratze liegt.
 
 
III. Preise für Bergsteigeressen auf Hütten der Kategorien I und II 
Als Bergsteigeressen muss Mitgliedern mindestens ein Gericht zu einem um 20% ermäßigten Preis angeboten werden, der 7 € nicht übersteigen darf. Außerdem müssen Mitglieder ein alkoholfreies Getränk zu einem Preis kaufen können, der 40% unter dem Preis für Bier in gleicher Menge liegt. Schließlich gibt es für Mitglieder 1 Liter Teewasser einschließlich zwei Tassen zum Preis von 2,50 €. Klarstellend soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Tassen nach Gebrauch zurückzugeben sind!
 
 
IV. Selbstversorger
Auf Hütten der Kategorien I und II haben ausschließlich Mitglieder das Recht, sich selbst zu versorgen. Hierfür zahlen sie aber, wenn sie nichts konsumieren, den so genannten Infrastrukturbeitrag von 2,50 €, der erhoben wird, um die Kosten zu decken, die durch die Benutzung der Hütte entstehen und die nicht bereits durch den Übernachtungspreis gedeckt sind. Zusätzlich dazu zahlen Selbstversorger einen Betrag von 1,00 € pro Mahlzeit, wenn sie Hüttengeschirr benutzen. Von diesen Abgaben sind Hüttengäste unter 18 Jahren befreit.
 
 
V. Winterraum
Hier gelten die gleichen Höchstpreise wie im Matratzenlager.
 
 
VI. Beschwerden
Sollte es mal Anlass zu Beschwerden geben, empfiehlt sich zunächst ein freundliches Gespräch mit dem Hüttenwirt. Bleibt dieses ohne Ergebnis, kann mit der hüttenbesitzenden Sektion Kontakt aufgenommen werden. Die Adresse der Sektion kann auf der Hütte oder über die DAV-Homepage (www.alpenverein.de) erfahren werden.
Nicht nur bei schlechten Erfahrungen empfiehlt sich ein Eintrag beim Hüttentest der JDAV Bayern unter http://www.huettentest.de/.
 
 
Zelten
Im Gegensatz zum Campen versteht man unter Zelten in der Regel das Übernachten mit einem Leichtzelt (ca. 0,8 – 4,5 kg), das sich bequem im Rucksack transportieren lässt und auf eine mehrtätige Wanderung mitgenommen werden kann. Üblicherweise benutzt man beim Zelten keine Campingmöbel.
 
 
Biwakieren
 
(frz. Bivouac; zu niederdeutsch biwake „Beiwache“)
Lager im Freien (auch in Zelten oder Hütten) besonders von Soldaten und Bergsteigern. Durch die Entwicklung moderner ultraleichter Zelte ist die Grenze zwischen Zelten und Biwakieren verschwommen.
 
 
 
Rechtliche Aspekte beim Zelten und Biwakieren
 
Deutschland
Die rechtliche Lage ist in Deutschland sehr unübersichtlich. Grundsätzlich gilt: Sowohl Zelten als auch Biwakieren erfordert die Genehmigung des Grundstückeigentümers, seien es Privatpersonen oder öffentliche Eigentümer. In Waldgebieten gelten besondere Regelungen, da hier das Bundes- und die Landes-Waldgesetze gelten. Zelten ist im Wald grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Biwakieren, das unter das allgemeine Betretungsrecht fällt. Allerdings kann es im Einzelfall schwierig sein, darzulegen, dass man nur biwakiert und nicht zeltet.
 
Österreich/Südtirol
Zelten und Biwakieren ist in Österreich außerhalb speziell dafür vorgesehener Flächen (z.B. Zeltplätzen) untersagt. Es ist sogar verboten, sich nachts im Wald aufzuhalten! Von dem Verbot ausgenommen sind Notbiwaks. Gleiches dürfte für Südtirol gelten.
 
Schweiz
In der Schweiz ist die Situation kompliziert und von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In eidgenössischen Jagdbanngebieten (=Wildschutzgebieten) und in vielen Naturschutzgebieten ist Zelten und Biwakieren ausdrücklich verboten. Ansonsten gilt: Ohne explizite behördliche Verbote ist rücksichtsvolles Zelten oder Biwakieren im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch, zumindest wenn es sich um eine einzige Übernachtung einer kleinen Anzahl von Personen handelt.
 
Frankreich
Zelten und Biwakieren ist in Frankreich grundsätzlich erlaubt. Viele Gemeinden haben es aber für ihr Gemeindegebiet reglementiert und auf besondere, hierfür ausgewiesene Plätze beschränkt. Im Gebirge gilt Ähnliches wie in der Schweiz (siehe dort). In Nationalparks ist Zelten und Biwakieren in der Regel in einer bestimmten Entfernung von der Straße (z.B. œ Stunde Fußmarsch) von Sonnenuntergang bis –aufgang ausdrücklich erlaubt. In Naturschutzgebieten (Réserve naturelle) ist das Übernachten außerhalb von Hütten und Zeltplätzen verboten.
 
Italien
Zu Italien liegen uns leider keine Informationen vor. 
 
 
 
Weitere Infos/Links:
 
- Information des DAV zum Campen/Biwakieren in den Bergen:
  Campieren Biwakieren  [39 kb]
 
- Infoblatt des Schweizer Alpenclubs: